Informationen zum Registerboxaustausch
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
mit Rundschreiben Nr. 4 / 2019 vom 4. Juli 2019 hat die Bundesnotarkammer über den bevorstehenden Austausch der Registerboxen informiert.
Zum 31. Dezember 2019 läuft das Wartungsfenster der aktuellen Registerboxmodelle aus, ein Austausch der Registerboxen ist somit aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich. Die Bundesnotarkammer wird zu diesem Zweck die Zuweisung für die bisher zugeteilten Registerboxen widerrufen und Ihnen jeweils eine neue Registerbox zur Nutzung zuweisen. Mit der logistischen Durchführung des Registerboxaustauschs hat die Bundesnotarkammer ihre Tochtergesellschaft NotarNet GmbH und die rockenstein AG beauftragt. Mit einem Versand der Neugeräte ist ab der 33. Kalenderwoche zu rechnen. Genaue Informationen zum Zeitpunkt finden Sie in dem persönlichen Anschreiben, das Sie rechtzeitig vor dem Austausch per beN/EGVP-Nachricht erhalten.
Obgleich die Bundesnotarkammer bei der Planung des Austauschs besonderen Wert darauf gelegt hat, die Betriebsabläufe in den Geschäftsstellen möglichst wenig zu beeinträchtigen, bedeutet der Austausch der Registerbox dennoch eine kurzzeitige Nichterreichbarkeit des Elektronischen Rechtsverkehrs, des Zentralen Testamentsregisters, des BNotK-Portals sowie der Gutachtendatenbank DNotI-Online-Plus. Der Austausch ist jedoch nicht an einen festen Termin gebunden, damit Sie einen günstigen Zeitpunkt für den Austausch festlegen können, der Ihre Amtsgeschäfte möglichst wenig beeinträchtigt. Wir bitten Sie, den Austausch Ihrer Registerbox bis zum Ablauf des 30. September 2019 abzuschließen.
Die neuen Registerboxen sind nicht nur leistungsstärker als die bisherigen Modelle, sondern auch passiv gekühlt, was störende Geräusche des Gerätes vermeidet. Nachstehend finden Sie Anleitungen zum Tausch Ihrer Registerbox, sollten wider Erwarten Probleme auftauchen, haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen in einer FAQ zusammengestellt. Daneben stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen vom Supportteam zu Ihrer Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesnotarkammer NotarNet GmbH